Ausbildung und Prüfungen 

Ein altes Sprichwort lautet „Jagd ohne Hund ist Schund“. 

Für eine waid- und tierschutzgerechte Jagd braucht man tatsächlich gute Jagdhunde. Bereits als Welpe wird mit der umfassenden und intensiven Ausbildung zum Jagdhund begonnen und im Optimalfall lebenslang weiter trainiert. Nur bestimmte Rassen und geprüfte Hunde dürfen für die Jagd eingesetzt werden. So muss z.B. für jeden dreijährigen oder älteren Hund der Ausweis über die bestandene Gehorsamsprüfung des Berner Jägerverbandes mitgeführt werden.

Die Gehorsamsprüfung bezweckt die Förderung der Ausbildung und Festigung von Jagdhunden in der Prüfungs- und Jagdpraxis, sowie die Verwendung von Jagdhunden als Begleithunde. Eine bestandene Gehorsamsprüfung ist für sämtliche Jagdhunde Voraussetzung für die Teilnahme an weiteren Jagdhundeprüfungen des Berner Jägerverbandes (BEJV). Sie umfasst die Beurteilung folgender Fächer:

  • Leinenführigkeit
  • Ablegen
  • Schussruhe
  • Appell

Weitere Prüfungen sind z.B. die Schweissprüfung (Schweiss = Blut in der Jägersprache) und die Schleppen und Apportierprüfung.

Oberste Pflicht für den Jäger ist immer die Nachsuche des angeschossenen Wildes. Das Ziel der Nachsuche ist es, dem krank geschossenen Wild Leiden zu verkürzen, denn nicht immer ist das Wild zum Zeitpunkt der Nachsuche bereits verendet. Nachgesucht werden die verletzten Tiere mit einem Schweisshund, welcher mindestens die 500m Fährte in einer kantonalen Schweissprüfung erfolgreich gemeistert hat. Schweisshunde sind Jagdhunde, die dazu abgerichtet sind, der Spur eines verletzten Tieres zu folgen und so den Jäger zum Wild zu führen. Nebst der 500m Fährte, gibt es Schweissprüfungen mit Fährten über 1000m und erschwerte Versionen, wie z.B. die «Rote Fährte Sense» oder der «Silberne Bruch».  

Die Schleppen- und Apportierprüfung bezweckt, die Jagdhunde auf ihre spätere Aufgabe in der Praxis, d.h. vor allem auf der Nachsuche von krankem oder verendetem Nieder- und Wasserwild vorzubereiten und die Tauglichkeit durch die Prüfung zu beweisen. Folgende Fächer, bei welchen nur totes Wild verwendet wird, werden beurteilt:

  • Ausarbeiten einer Haarwildschleppe mit nachfolgendem Apportieren des Wildes
  • Apportieren von Wasservögeln aus tiefem Wasser
  • Freiverlorensuche von Flugwild mit anschliessendem Apportieren

Die Prüfungsordnungen des Berner Jägerverbands (BEJV) sowie das Reglement für Schweisshundeprüfungen der Arbeitsgemeinschaft für das Jagdhundewesens (AGJ) und der Technischen Kommission (TKJ) können unter Jagdhunde> Downloads heruntergeladen werden.

Rassen

Längst nicht jeder Hund kann alle Aufgabenbereiche der Jagd meistern. Je nach Einsatzgebieten gibt es unter den Hunderassen Allrounder und Spezialisten. Nachfolgend eine Übersicht der im Kanton Bern zugelassenen Jagdhunde nach Definition des Internationalen Kynologischen Verbandes (FCI) mit den wichtigsten Vertretern der Gruppe: 

  • Terrier
    • Deutscher Jagdterrier
    • Foxterrier
    • Parson Russell Terrier
  • Dachshunde
    • Kurzhaardackel
    • Langhaardackel
    • Rauhaardackel
  • Lauf- und Schweisshunde
    • Berner Lauf- und Niederlaufhund
    • Jura Lauf- und Niederlaufhund
    • Luzerner Lauf- und Niederlaufhund
    • Schwyzer Lauf- und Niederlaufhund
    • Deutsche Bracke
    • Beagle
    • Brandl-Bracke
    • Tiroler Bracke
    • Steirische Rauhaarbracke
    • Hannoverscher Schweisshund
    • Bayerischer Gebirgsschweisshund
    • Alpenländische Dachsbracke
  • Vorstehhunde
    • Grosser und kleiner Münsterländer
    • Deutsch-Kurzhaar und -Drahthaar
    • Deutsch-Langhaar
    • Weimaraner Kurz- und Langhaar
    • Griffon
    • Pointer und Pudelpointer
    • Setter
    • Ungarisch-Kurz- und Drahthaar
    • Bretonischer Vorstehhund (Epagneul Breton)
  • Apportier-, Stöber- und Wasserhunde
    • Deutscher Wachtelhund
    • Cocker-Spaniel
    • Springer-Spaniel
    • Labrador- und Golden-Retriever