Aufnahmeverfahren
Die Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftliches Gesuch hin durch eine Vereinsversammlung. Die Aufnahme bedingt deren persönliche Anwesenheit an der Versammlung. Ausnahmen zur Pflicht der persönlichen Anwesenheit kann der Vorstand aus wichtigen Gründen bewilligen.
Aufnahmegesuch ab 01.12.2023.pdf | 660 KB |